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   OLG Koblenz, 26.10.2000 - 2 Ss 220/00   

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https://dejure.org/2000,9994
OLG Koblenz, 26.10.2000 - 2 Ss 220/00 (https://dejure.org/2000,9994)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.10.2000 - 2 Ss 220/00 (https://dejure.org/2000,9994)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 2 Ss 220/00 (https://dejure.org/2000,9994)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafverfahren; Ende des Strafverfahrens durch Tod; Tod des Angeklagten; Beschluss; Verfahrenskosten

  • Judicialis

    StPO § 206 a; ; StPO § 467 I; ; StPO § III 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 206a, § 467 Abs. 1
    Kosten; Tod des Angeklagten; Einstellung, förmliche; Auslagen, notwendige; Staatskasse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.10.1986 - 2 StR 193/86

    Auslagenerstattung nach Tod des Angeklagten

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2000 - 2 Ss 220/00
    Der Senat schließt sich insoweit dem Bundesgerichtshof an, der unter Aufgabe früherer Rechtsprechung (BGHSt 34, 184) nunmehr der ersten Meinung beigetreten ist (vgl. Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97 - abgedruckt in NJW 1999, 3644).

    Der Senat hält an seiner früheren, unter anderem auf die jetzt aufgegebene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 34, 184) gestützten Auffassung, wonach ein Strafverfahren durch den Tod des Angeklagten ohne förmliche Einstellung beendet wird (vgl. Beschluss vom 29. Oktober 1996 - 2 Ws 724/96 -), nicht mehr fest.

  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2000 - 2 Ss 220/00
    Der Senat schließt sich insoweit dem Bundesgerichtshof an, der unter Aufgabe früherer Rechtsprechung (BGHSt 34, 184) nunmehr der ersten Meinung beigetreten ist (vgl. Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97 - abgedruckt in NJW 1999, 3644).
  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2000 - 2 Ss 220/00
    Ein und dieselbe Tat im Sinne des § 264 StPO, die zum Strafklageverbrauch geführt hätte, hätte nur dann vorgelegen, wenn die mit dem Strafbefehl geahndeten und die in dem Erkenntnis vom 26. Juni 2000 abgeurteilten Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergegangen wären, sondern wenn sie nach den ihnen zugrunde liegenden Ereignissen bei natürlicher Betrachtung unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft gewesen wären, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig hätte gewürdigt werden können und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden worden wäre (vgl. BGHSt 35, 14, 17).
  • OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2000 - 2 Ss 220/00
    Voraussetzung der Freistellung der Staatskasse von den notwendigen Auslagen eines Angeklagten ist, dass er ohne das Vorliegen des Verfahrenshindernisses (hier Tod des Angeklagten) mit Sicherheit rechtskräftig verurteilt worden wäre (vgl. Franke in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 467 Rdnr. 10 a; OLG Köln in NJW 1991, 506, 507).
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